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Fabio De Masi
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Frage von Eric J. •

(*=m/w/d) Was müsste sich aus Sicht des BSW im Steuerrecht für Klein-Gewerbetreibende (z.B. Pommesbuden*, Späties*, Trinkhallen*, Kioske* oder Textileinzelhändler*, Kosmetiker*) ändern?

Sehr geehrter Herr De Masi,meine Frage zielt konkret auf Innenstädte und insbesondere die Innenstädte von kleinen ländlichen Städten. Also nicht gerade Berlin-Friedrichshain.Dort ist zu beobachten, dass auf Grund Mond-Mieten und Gewerbeabgaben Geschäfte und damit Selbstständige, auf Grund utopischer Kostensteigerungen aufgeben müssen. Ich finde das ist ein Diebszug von 1A- Robion Hoods. Denen die wenig haben noch mehr wegnehmen und den eigen Geldspeicher immer voller werden lassen. Neulich hat mir ein Bürgermeisterkandiat im Gespräch gesagt: Die Leute müssten einfach besser Sparen und richtig mit Geld umgehen. Raten Sie die Partei.Was würden Sie dem Bürgermeister in einem Gespräch entgegensetzen?Würde mich auf eine Antwort von Ihnen freuen.Viele Grüße(Herzog) Eric (für mache (K.)) J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

Anders als für Wohnraum gibt es bisher kein spezielles Mietrecht für Gewerbe und somit keinen speziellen Schutz für Gewerbemieterinnen und -mieter. Ihren Einzelfall kann ich aber ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen nicht bewerten.

Dort, wo Gewerberaum knapp ist, können Vermieter ohne Einschränkungen die Mieten in die Höhe treiben. Kurze Vertragslaufzeiten führen zu beständiger Unsicherheit und können für kleine Gewerbetreibende nicht selten schnell zum Verlust ihrer Existenzgrundlage werden.

Das BSW hat eine Reihe von Maßnahmen zur Beschränkung der Mietkosten – insbesondere in Ballungsräumen – vorgeschlagen, darunter einen bundesweiten Mietendeckel sowie das vorübergehende Einfrieren von Mieten in Regionen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten. Diese Maßnahmen beziehen sich aber vor allem auf die Wohnvermietungen.

Wir wollen grundsätzlich die Spekulation mit Bauland eindämmen sowie eine aktive, langfristige Bodenpolitik
und eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit gemischten Quartieren fördern. Zur Dämpfung der Baukosten müssen überzogene Bauvorschriften auf den Prüfstand gestellt werden.

Zu überlegen wäre, inwiefern sich Elemente unserer Mietenpolitik auf Gewerbeimmobilien übertragen lassen (etwa die Vergabe von Bauland nur noch im Erbpachtrecht, d. h. Flächen bleiben in der öffentlichen Hand und Pächter, die Grundstücke erreichten, zahlen einen Erbpachtzins an die öffentliche Hand ohne das Grundstück zu erwerben.). Denn die Privatisierung und Knappheit von Bauland hat zu hoher Marktmacht bei privaten und gewerblichen Vermietungen geführt. 

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

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