Portrait von Fabian Gramling
Fabian Gramling
CDU
91 %
21 / 23 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Martin D. •

Warum dürfen VNB/gMSB geltende Gesetze wie 42b EnWG (GGV) einfach sanktions- und straflos ignorieren und sagen, das machen sie einfach nicht?

Sehr geehrter Herr Gramling,

Seit Mai 2024 wurde das EnWG dahingehend angepasst, dass nach § 42b eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht wurde. Dies stellt, beispielsweise in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), praktisch die einzige finanziell rentable Möglichkeit dar, alle Eigentümer mittels Photovoltaik-Strom durch eigene Dachanlage zu versorgen, da andere Ansätze wie Mieterstrom meist teuere Zusatzhardware benötigen oder regulatorisch komplex sind.

Nach §20 Abs. 1 EnWG und nach Auffassung des BMWE, BNetzA sowie der Cleeringstelle EEG|KWKG sind VNB und gMSB, wie lokale Stadtwerke, seit mehr als 2 Jahren verpflichtet dieses Modell anzubieten.

Leider hat man als Unternehmer, Bürger und Eigentümer große Probleme, diesen gesetzlichen Anspruch umzusetzen. Mein lokales Stadtwerk weigert sich und sagt sie können es technisch nicht umsetzen - beileibe kein Einzelfall.

Was unternehmen Sie gegen diese Verweigerungshaltung der VNBs? 2 Jahre dürften ausreichend sein.

Portrait von Fabian Gramling
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Dr. H., 

vielen Dank für Ihre Frage.

Für mich gilt ein klarer Grundsatz: Verbindliche gesetzliche Regelungen sind einzuhalten. Ob ein Verteilnetzbetreiber oder grundzuständiger Messstellenbetreiber in dem von Ihnen geschilderten Fall gegen seine Pflichten verstößt und welche aufsichts- oder ordnungsrechtlichen Folgen sich daraus ergeben, kann ich allerdings nicht beurteilen. Die Kontrolle und Durchsetzung des Energiewirtschaftsrechts obliegt den hierfür zuständigen Behörden, insbesondere der Bundesnetzagentur sowie – je nach Sachverhalt – den zuständigen Landesbehörden.

Mit § 42b EnWG wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, um den Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom insbesondere in Mehrparteienhäusern zu erleichtern. Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften bietet dieses Modell die Möglichkeit, lokal erzeugten Solarstrom wirtschaftlich zu nutzen und damit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Sie schildern, dass Netz- und Messstellenbetreiber die Einführung teilweise mit Verweis auf technische Hürden ablehnen. Sollten solche Einschränkungen geltend gemacht werden, müssen sie nachvollziehbar begründet werden und dürfen nicht dazu führen, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten dauerhaft leer laufen.

Falls sich darüber hinaus bestätigt, dass die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bundesweit auf vergleichbare Hindernisse stößt und berechtigte Ansprüche regelmäßig nicht verwirklicht werden können, sehe ich darin politischen Handlungsbedarf. Dann gilt es zu untersuchen, worin die Ursachen liegen und ob gesetzliche Klarstellungen, einfachere Verfahren oder eine wirksamere Aufsicht erforderlich sind. Zum Vertrauen in unseren Rechtsstaat gehört, dass beschlossene Gesetze nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern ihre Wirkung auch in der Praxis entfalten.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling

Mitglied des Deutschen Bundestags

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Fabian Gramling
Fabian Gramling
CDU

Weitere Fragen an Fabian Gramling