(...) Hintergrund ist, dass es in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine einheitlichen Regelungen hierzu gibt. In Deutschland hat ein Abgeordneter zum Abgeordneterh einer Legislaturperiode von fünf Jahren noch keine Rentenansprüche erworben. Um Rentenansprüche zu erwerben, muss ein Abgeordneter nach der Regelung des Deutschen Bundestages dem Parlament mindestens zwei Legislaturperioden angehört haben. (...)
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