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Evelyne Gebhardt
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Frage von Rainer M. •

Frage an Evelyne Gebhardt von Rainer M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Fr. Gebhardt,
soeben lese ich eine Agenturmeldung, dass Sie in Sachen eCall positiv abgestimmt haben. Nicht genug damit, Sie geben auch noch folgende Erklärung ab: "haben wir sichergestellt, dass übermittelte Daten nur zur Rettung verwendet werden". Jetzt bin ich aber neugierig, und deshalb meine Frage:
Wie haben Sie das denn genau sichergestellt und wer haftet letztendlich, wenn die Daten irgendwie missbraucht werden, hat das Finanzamt/Steuerfahndung Zugriff auf die Daten? In der Hoffnung auf eine Antwort, die meine diesbezüglichen Bedenken zerstreuen wird, freundliche Grüße.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Morlok,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Februar.

Erlauben Sie mir kurz darzulegen, warum sich das Europäische Parlament für die Einführung des eCall-Systems in Personenkraftwagen entschieden hat. Jährlich sterben knapp 30.000 Europäer und Europäerinnen durch Verkehrsunfälle, mehr als 1,5 Millionen werden verletzt. Neben den persönlichen Tragödien und Schicksalen, die damit einhergehen, entsteht durch die Folgen von Verkehrsunfällen jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 130 Milliarden Euro.

Mit der Einführung des eCall-Systems kann das Rettungswesen enorm verbessert werden. Das System beschleunigt Notrufe in städtischen Gebieten um 40 Prozent, in ländlichen sogar um die Hälfte. Das ist viel Zeit in Situationen, in denen Sekunden entscheidend sind. Durch das eCall-System können jährlich 2.500 Todesfälle im Straßenverkehr verhindert, hunderttausende von Verletzten schneller versorgt werden. Ein noch effizienteres Rettungswesen kommt nicht nur jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer zugute, sondern liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Seien Sie vergewissert, der Schutz personenbezogener Daten hatte für uns in den Verhandlungen der Verordnung 2013/0165 zur Einführung des eCall-Systems oberste Priorität. Die nun beschlossenen Regelungen sind in enger Abstimmung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten entstanden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das bordeigene eCall-System erfolgt in Einklang mit den in den EU-Datenschutz-Richtlinien festgelegten Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

Für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen war von entscheidender Bedeutung, dass Daten zum Unfallfahrzeug erst dann gesendet werden, wenn es zum Unfall gekommen ist. Zur Aktivierung des eCall-Systems kommt es überhaupt erst, wenn im Fahrzeug verbaute Unfallsensoren ausgelöst werden - sprich im Falle eines schweren Unfalls. Solche "schlafenden Systeme" wurden beispielsweise im Rahmen des Pilotprojektes "Hero" bereits erfolgreich getestet. Artikel 6, Absatz 1(1) der Verordnung verpflichtet die Hersteller entsprechend zu gewährleisten, "dass die mit einem bordeigenen 112 eCall-System ausgerüsteten Fahrzeuge im notfallfreien Betrieb aufgrund des eCall-Systems nicht verfolgbar sind und dass keine dauerhafte elektronische Verfolgung des Fahrzeugs erfolgt." Diese gesetzlichen Vorgaben werden durch die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission entsprechend kontrolliert.

Wir haben außerdem festgelegt, dass im Notfall lediglich zur Rettung unabdingbare Informationen an die Rettungsleitstellen weitergeleitet werden. Das verbaute Notrufsystem darf demnach keinerlei personenbezogene Informationen zu Fahrzeughalter und-/oder -besitzer, sondern lediglich die Uhrzeit des Notrufs, den Standort sowie die Fahrtrichtung des verunglückten Fahrzeuges, die Fahrzeug- und Treibstoffklasse sowie die Anzahl der geschlossenen Sicherheitsgurte an die Rettungsleitstellen absenden. Diese Daten sind für die Rettung von zentraler Bedeutung. Da die in dem System verbaute SIM-Karte keine Informationen zur Person des Fahrzeughalters enthalten darf, kann keine dieser Angaben mit dieser Person in Verbindung gebracht werden.

Weiterhin darf der Datensatz laut Artikel 6, Absatz 2 der Verordnung nur so lange verarbeitet und nur solange gespeichert werden, wie es für die zweckmäßige Bearbeitung von Notrufen erforderlich ist. Er muss solcherart gespeichert werden, dass er vollständig gelöscht werden kann. Die Daten dürfen nur an Rettungsdienststellen und nicht an Dritte gesendet werden.

Entgegen der Behauptungen einiger unterscheidet sich die im e-Call-System verwendete Technologie von der herkömmlicher Mobilfunkgeräte wie sie in Handys, Tablets oder Navigationssystemen verbaut ist. Erstens weil sie erst im Notfall aktiviert wird und zweitens weil sie keine auf Einzelpersonen zurückführbare Informationen enthält. Wer das eCall-System aufgrund von Bedenken bezüglich des Datenschutzes kritisiert, sollte sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, welche Daten er oder sie durch mobile Endgeräte von sich preisgibt.

Ich habe dem Vorhaben der eCall-Einführung deshalb zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass ein Maximum an Datenschutz gewährleistet ist und nur ein absolutes Minimum an notwendigen Daten zur Rettung von Menschenleben verarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt, MdEP