Frage von Gerhard R. • 08.03.2006
Frage an Eva von Angern von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau von Angern,
Kirchensteuernachzahlungen für die Zeit nach einem Kirchenaustritt!
Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen - meistens Ostdeutsche - konnten und können der
berechtigten Auffassung sein, der Kirche nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de
und www.humanismus.de.
Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die Kirchenopfer einsetzen?
Was werden Sie tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth