Frage von Gerhard R. •

Frage an Eva von Angern von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau von Angern,

Kirchensteuernachzahlungen für die Zeit nach einem Kirchenaustritt!

Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen - meistens Ostdeutsche - konnten und können der
berechtigten Auffassung sein, der Kirche nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de
und www.humanismus.de.

Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die Kirchenopfer einsetzen?
Was werden Sie tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Eva von Angern
Eva von Angern
Die Linke