Antwort 01.08.2023 von Eva Feußner CDU
Es ist also alles geregelt, Aushändigen ist theoretisch möglich, mindestens jedoch Einsichtnahme. Das Original muss nur verwahrt werden.

Eva Feußner
Es ist also alles geregelt, Aushändigen ist theoretisch möglich, mindestens jedoch Einsichtnahme. Das Original muss nur verwahrt werden.
Das Tafelwerk wird nicht abgeschafft.
Sehr geehrte Frau Latte,