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Eva Bulling-Schröter
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Frage von Michael J. •

Frage an Eva Bulling-Schröter von Michael J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehre Frau Bulling-Schröter,
ich habe heute einen Telefonanruf von einer Computerstimme bekommen, dass ich eine Audi bzw. 25.000€ gewonnen habe. Ich müsse nur noch die Telefonnummer 0900 3030120 anrufen und dort meine Daten angeben. Ein Preis für den Anruf wurde mir nicht genannt, dafür aber 3x die Telefonnummer und das ich schnell anrufen müsste.
Die Rufnummer des Anrufers war unterdrückt.

Leider funktioniert diese Masche schon seit Jahren immer wieder - trotz Bundesnetzagentur.

Wann findet die Politik endliche eine wirksamme politische Lösung die die Bürger vor so einer "Abzocke" schützt?

Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Juhl

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Juhl,

ich kann Ihren Ärger über die von Ihnen geschilderte telefonische Belästigung sehr gut nachvollziehen. Ihr Appell an "die Politik" ist allerdings etwas sehr pauschal. Denn gesetzlich hat der Deutsche Bundestag erst vor kurzem eindeutig gesetzlich geregelt, dass unerbetene Werbeanrufe verboten sind, genau so wie die Rufnummernunterdrückung.
Verstösse dagegen können mit deutlich erhöhten Bussgeldern belangt werden.

Leider lohnt sich die Masche für betrügerische Unternehmen aber immer noch. Denn die Bundesregierung hat die Kritik der LINKEN im Verbund mit zahlreichen Verbraucherschutzorganisationen beharrlich ignoriert.
So gilt jetzt die bizarre Situation, dass unerwünschte Werbeanrufe zwar verboten sind, wenn es aber im Laufe eines solchen unlauteren Telefonats zu einem mündlichen Vertragsabschluss kommt, dann ist dieser rechtmäßig.
Geschulte Telefonverkäuferinnen und -verkäufer können also weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher überrumpeln - und sie tun es auch.
Denn das Geschäft ist sehr lukrativ. Wir hatten genau deshalb gefordert, dass mündlich am Telefon abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, bevor sie gültig werden. Dann könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher in Ruhe überlegen, ob sie das entsprechende Geschäft wirklich abschließen wollen oder nicht. Und für die betreffenden Unternehmen wäre das Verfahren ein solcher Aufwand, dass der massenhafte Betrug sich nicht mehr lohnen würde.

Aber eins ist leider auch klar: "Die Politik" kann unerwünschte Telefonanrufe sanktionieren - verhindern kann sie sie nicht. Deshalb ist es auch wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sich beispielsweise an die Verbraucherzentralen wenden und dort ihre Fälle von belästigenden Werbeanrufen und anderen unlauteren Praktiken schildern. Denn Verbraucherschutzorganisationen können die Fälle sammeln und Unterlassungsklagen gegen die entsprechenden Firmen einleiten.

Mit freundlichen Grüssen

Eva Bulling-Schröter MdB