Das Sterbegeld der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2003 unter der Rot-Grünen-Regierung abgeschafft. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber beim Tod Betriebsangehöriger eine Sterbebeihilfe, so vor allem im öffentlichen Dienst.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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