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Erwin Rüddel
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Frage von Micha G. •

Frage an Erwin Rüddel von Micha G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

Berichten zufolge haben Sie bekannt gegeben, dass ein Import von Medizinalhanf aus Uruguay nicht möglich sei, "weil es den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert hat" und somit gegen das UN-Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961 (ÜK 1961) verstoße.

Die Cannabispatienten hierzulande leiden unter teils erheblichen Versorgungsengpässen. Einzige Importeure sind zurzeit Kanada und die Niederlande. Der ab 2019 geplante Anbau verzögert sich möglicherweise erheblich, da dass Vergabeverfahren der BfArM zurzeit aufgrund einer Klage stillsteht.

Daher folgende Fragen:
1. Rechtsgrundlage:
Welche Artikel im ÜK 1961 bzw. welche anderweitige Rechtsgrundlage sanktioniert einen Verstoß mit einem Verbot des Handels von Medizinalhanf?

2. Zukunftsperspektive:
a) Kanada wird voraussichtlich ab dem 01.07.2018 den Konsum zu Genusszwecken legalisieren. Entfällt somit Kanada als Lieferant für den deutschen Medizinalhanfmarkt?
b) In den Niederlanden sind kommunale Modellprojekte zwecks Anbau, Großhandel und Versorgung der Coffeeshops für 2018 geplant. Entfallen die Niederlande somit als Lieferant für den deutschen Medizinalhanfmarkt?

3. Güterabwägung:
Gemäß Urteil des VG Köln vom 11.01.2011 (Az.: 7 K 3889/09) hat das BfArM auch bei Verstoß gegen das ÜK 1961 einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen von Cannabispatienten angemessen zu berücksichtigen seien. Zudem bringt das ÜK 1961 lt. Urteil des OVG NRW vom 07.12.2012 (Az.: 13 A 414/11) selbst zum Ausdruck, dass der therapeutische Einsatz von Suchtstoffen nicht verhindert werden soll. Leben und körperliche Unversehrtheit sind im GG Art 2 (2) verankerte Grundrechte. Sollte die Gesundheit und somit die medizinische Versorgungssicherheit in dieser Sache also höher bewertet werden, als das ÜK 1961?

Ihre Antwort ist von hoher Wichtigkeit für die schätzungsweiße über 10.000 Cannabispatienten in Deutschland. Vielen Dank im Voraus!

MfG
M. G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Gerne werde ich Ihre Nachricht auch an die zuständige Berichterstatterin weitergeben und in die AG Gesundheit einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel

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