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Frage von Peter W. •

Frage an Erwin Rüddel von Peter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

der Bundestag wird am Donnerstag, 14. November 2019 über das Masernschutzgesetz abstimmen. [1]

Noch wurde vom federführenden Gesundheitsausschuss diesbezüglich leider noch keine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Wäre es nicht allerhöchste Zeit dafür? Es kann ja nicht sein, dass eine Empfehlung erst einen Tag vor Abstimmung herausgegeben wird und dann in einer Nacht- und Nebelaktion eine weitreichende Impfpflicht beschlossen wird. Welcher Abgeordnete soll sich denn bei dieser Praxis in der Kürze der Zeit nochmal eingehend mit den Änderungen befassen? Das geht allein aus Zeitgründen schon gar nicht. Ist das vom Initiator des Gesetzentwurfs so gewünscht?

Ich möchte Sie inständig bitten, dass Sie sich als Vorsitzender im Gesundheitsausschuss dafür einsetzen, dass
a) entweder die Beschlussempfehlungen rechtzeitig veröffentlicht oder die Abstimmung im Bundestag verschoben wird,
b) der Fraktionszwang bei dieser wichtigen Abstimmung aufgelöst wird,
c) namentlich abgestimmt wird.

Ihre Wähler werden es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüßen

P. W.

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-masernschutzgesetz-667326

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Ablauf beim Masernschutzgesetz folgt -wie bei anderen Gesetzen auch- dem normalen parlamentarischen Prozedere.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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