
(...) Es gibt eine Reihe von Befreiungsmöglichkeiten, z.B. für Studierende aus kinderreichen Familien, mit eigenen Kindern oder mit besonders herausragenden Leistungen. Im übrigen können die Studienbeiträge über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen finanziert werden. Dieses Darlehen muss erst und nur dann zurückgezahlt werden, sobald nach dem Studium ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht wurde. (...)