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Frage von Frank N. •

Frage an Ernst Burgbacher von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1. Wie viele Abgeordnete haben ein Direktmandat und sind so direkt von den Wählern gewählt worden?

2 .Wieviele sind durch die Parteien durch die Listenplätze "zum Bundestag "delegiert" worden?

3. Warum sind im Bundestag so wenig Abgeordnete, die arbeitslos waren?

4. Warum wird der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten nicht vom Wähler gewählt?
Dann würde es keine Probleme wie in Hessen geben.
Wäre doch interessant, wenn der Regierungschef einer anderen Partei angehören würde, als es die "Regierungspartei" ist.
Ich bin jedenfalls für eine Änderung des Wahlrechts.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass mit einen neuen Wahlrecht mehr Demokratie erreicht würde und so des Volkes Willen besser durchgesetzt werden könnte? Zur Zeit gibt es ja einen sogenannten Fraktionszwang.

MfG
Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

von den 612 Mitgliedern des 16. Deutschen Bundestags haben 297 ein Direktmandat errungen und 315 sind über die Landeslisten ins Parlament eingezogen. Diese und weitere Statistiken zur Zusammensetzung des Parlaments können Sie dem Internetangebot des Bundestags entnehmen. Den entsprechenden Link füge ich an: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/sitzverteilung/1541_16.html

Ihre Frage, warum so wenig Abgeordnete, die arbeitslos waren, im Bundestag vertreten sind, kann ich ebenso wenig beantworten wie etwa die Frage, warum es nur eine/n Fliesenleger/in, eine/n Sportlehrer/in oder eine/n Krankenpfleger/schwester unter den Abgeordneten gibt.

Das Grundgesetz (Artikel 63) regelt, dass der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt wird. Entsprechend regeln die Landesverfassungen die Wahl des/der Ministerpräsidenten/in aus den Reihen der Landtage.

Um Politik durchzusetzen, bedarf es in einem demokratischen System einer Mehrheit. Daher muss sich eine Regierung auf eine Mehrheit im Parlament stützen können. Ein Regierungschef, der gemäß Ihrem Gedankenspiel einer anderen Partei angehört als der Mehrheitsfraktion im Parlament, wäre schlicht regierungsunfähig. Ihrer Annahme, dass durch eine Direktwahl des/der Bundeskanzlers/in oder der Ministerpräsidenten Konstellationen wie in Hessen vermieden werden würden, kann ich daher nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher