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Erik von Malottki
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Frage von Robert O. •

Wer denkt sich eine solche Leistungsbewertungsverordnung für mündlichen Prüfungsleistungen in Fremdsprachen aus und wie soll das bei einer derart kurzen Vorlaufzeit in der Praxis rechtssicher sein?

Lieber Herr v. Malottki,

ich bitte Sie, mir eine bildungspolitische Frage zu beantworten: Als letztes Geschenk der scheidenden Bildungsministerin gab es am Anfang des Schuljahres eine neue Leistungsbewertungsverordnung (LBV), in der bei Klassenarbeiten in den Fremdsprachen ab 7. Klasse ein mündlicher Teil enthalten sein soll und ab Klasse 9 sogar eine verpflichtende mündliche Klassenarbeit. Allerdings hat das Bildungsministerium versäumt, bis Anfang Oktober adäquate Handreichungen vorzulegen, die dann aber für die Praxis untauglich waren. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Lehrer mit dem Problem der Umsetzung alleingelassen worden und das Schulhalbjahr ist fast zur Hälfte vorbei. Meine Fragen sind:

1) Wer hat sich warum diese neue Leistungsbewertungsverordnung (LBV) ausgedacht?

2) Warum so spät eine inadäquate LBV?

3) Wie sollen diese Leistungen in der Praxis erbracht werden?

4) Betrachten Sie die LBV für hinreichend, um eine rechtssichere Bewertung zu ermöglichen?

Grüße

R. O.

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