
(...) Die Zuständigkeit für die Abschiebung liegt bei mehreren Behörden. (...) So haben insbesondere Länder unter rot- grüner oder rot – roter Führung die Vollstreckung der Abschiebungen z.B. wegen gesundheitlicher Gründe, in der kalten Jahreszeit oder aus humanitären Gründen ausgesetzt. (...)