Ellen Demuth, MdL
Ellen Demuth
CDU
33 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Günter Z. •

Frage an Ellen Demuth von Günter Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Demuth,

wie ist Ihre Haltung zu dem sonntäglichen Flohmarktverbotsplänen?

MfG G.Zils

Ellen Demuth, MdL
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zils,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich meiner Meinung zu dem Verbot von gewerblichen Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen.
Dieses Thema bewegt nicht nur die direkt betroffenen Händler, sondern auch die Menschen hier in der Region sehr. In den letzten Wochen bin ich häufig an meinen Infoständen auf das Verbot der Flohmärkte angesprochen worden.

Zum Hintergrund des Verbots: Seit dem 01. Januar 2011 soll, so SPD Wirtschaftsminister Hendrik Hering und die SPD Landesregierung, die Genehmigung von Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen in nur ganz wenigen Ausnahmefällen erfolgen und gewerblich organisiert in der Regel verboten sein. Dieser Entscheidung zugrunde liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Neustadt (03.09.2009) und des Bundesverfassungsgerichtes (01.12.2009).

Sowohl die CDU Landtagsfraktion als auch ich haben eine klare Meinung zu diesem Verbot.

Unmittelbar, nachdem die ersten Marktbetreiber sich an Abgeordnete der Fraktion gewandt haben, hat sich die CDU Landtagsfraktion mit diesem Thema befasst und es zur Beratung im Wirtschaftsausschuss des Landtages gebracht. Am 19. Januar 2011 haben die Mitglieder der Fraktion, die Marktbetreiber und Händler nach Mainz eingeladen und ein ausführliches Gespräch mit ihnen geführt. Durch dieses Gespräch und durch eine weitere Prüfung der Rechtslage ist nach unserer Meinung deutlich geworden, dass die neuen geltende Gesetze verändert werden müssen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen zu schaffen.

Das gilt zum einen für das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Landesfeiertagsgesetz), in dem die Ausnahmen von den generellen Arbeitsverboten festgelegt sind. Zum anderen erscheint es uns notwendig, gegebenenfalls auch die Gewerbeordnung zu ändern, um den Begriff der Floh- und Trödelmärkte präzis von anderen Marktveranstaltungen abzugrenzen, um die Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Feiertagen auf genau solche Märkte zu beschränken.

Es wird Aufgabe des neuen Landtages sein, diese Gesetze entsprechend zu ändern, um die Organisation von Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen zu erleichtern.
Bis dahin setzt sich die CDU Fraktion dafür ein, dass die Ordnungsämter der Gemeinden im Rahmen von Ermessensentscheidungen übergansweise die Veranstaltung von Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.

Meine persönliche Meinung:

Ich halte es für unsinnig, Flohmärkte an Sonn- und Feiertage hier bei uns in Rheinland-Pfalz zu verbieten mit der Folge, dass diese Flohmärkte dann 10 km weiter über der Landesgrenze in NRW stattfinden. Diese Regelung, so berichtete mir erst vergangenes Wochenende ein großer Einzelhändler, vernichtet Arbeitsplätze in unserer Region und treibt die Kaufkraft nach NRW. Flohmärkte boten zudem eine gute Möglichkeit für Menschen mit niedrigeren Einkommen, sich mit erschwinglicher Kleidung und weiteren Bedarfsgegenständen zu versorgen.

Aus Schutz für den arbeitsfreien Sonntag die Flohmärkte zu verbieten, halte ich für eine zu kurz gedacht. Kann man doch inzwischen rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen im Internet in Onlineshops wie ebay, wo im Übrigen sonntags die meisten privaten Verkäufe getätigt werden, einkaufen.

Statt des Verbots befürworte ich eine bürgernahe Regelung, nach der die Verbandsgemeinden und Kommunen eigenständig entscheiden dürfen, ob die sonntäglichen Flohmärkte in das touristische und wirtschaftliche Konzept vor Ort passen und stattfinden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Ellen Demuth

Was möchten Sie wissen von:
Ellen Demuth, MdL
Ellen Demuth
CDU