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Elke Zimmer
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Frage von Manuel S. •

Halten Sie das LIFG für wirksam, wenn Kommunen für Informationsanfragen Bearbeitungsgebühren von bis zu 75,60 Euro pro Stunde erheben können? Falls nein: Was wollen Sie ändern?

Die Stadt Mannheim erhebt seit dem 1.1.2026 für schriftliche oder elektronische Auskünfte sowie für die Bereitstellung von Informationen 18,90 Euro je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit (= 75,60 Euro pro Stunde). Bereits bei einer prognostizierten Bearbeitungsdauer von zwei Stunden entstehen Kosten von bis zu 151,20 Euro.

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) soll allen Menschen den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. In der Praxis können solche Gebühren jedoch abschreckend wirken. Zum Vergleich: Der durchschnittliche effektive Netto-Stundenlohn freier Journalistinnen und Journalisten liegt nach verschiedenen Branchenuntersuchungen lediglich bei etwa 12 bis 15 Euro pro Stunde.

Meine Frage zielt deshalb auf die landesrechtliche Verantwortung: Sollten Gebühren für LIFG-Anfragen landesweit begrenzt oder einfache Anfragen grundsätzlich gebührenfrei sein, damit der Informationszugang nicht vom Geldbeutel abhängt?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ein transparenter Umgang mit Informationen fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung, ermöglicht die notwendige Kontrolle exekutiven Handelns und ist wesentliche Grundlage für das Vertrauen der Bürger*innen in den Staat. Für uns ist dabei klar: Über den Zugang zu Informationen darf nicht der Geldbeutel entscheiden. 

Darum haben wir für das Land im Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) festgelegt: 

Richten sich Anfragen an das Land, dürfen in einfachen Fällen keine Gebühren und Auslagen erhoben werden. Werden doch Gebühren erhoben, sind diese auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. 

Über die Gebühren in den Kommunen entscheiden hingegen die Kommunen selbst. Auch wenn mir die von Ihnen genannte Zahl sehr hoch erscheint, halte ich es für angemessen, dass diese Entscheidung vor Ort getroffen wird. Eine pauschale Deckelung der Kosten für LIFG-Anfragen an Kommunen ist aus meiner Sicht derzeit nicht umsetzbar. 

Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, dass einfache Anfragen, die keinen substanziellen zeitlichen Aufwand darstellen, kostenfrei sind und der Zugang zu amtlichen Informationen tatsächlich für alle zugänglich ist und es nicht zu einer Diskriminierung finanziell schwacher Gruppen kommt.

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