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Elke Zimmer
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Frage von Manuel S. •

Halten Sie das LIFG für wirksam, wenn Kommunen für Informationsanfragen Bearbeitungsgebühren von bis zu 75,60 Euro pro Stunde erheben können? Falls nein: Was wollen Sie ändern?

Die Stadt Mannheim erhebt seit dem 1.1.2026 für schriftliche oder elektronische Auskünfte sowie für die Bereitstellung von Informationen 18,90 Euro je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit (= 75,60 Euro pro Stunde). Bereits bei einer prognostizierten Bearbeitungsdauer von zwei Stunden entstehen Kosten von bis zu 151,20 Euro.

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) soll allen Menschen den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. In der Praxis können solche Gebühren jedoch abschreckend wirken. Zum Vergleich: Der durchschnittliche effektive Netto-Stundenlohn freier Journalistinnen und Journalisten liegt nach verschiedenen Branchenuntersuchungen lediglich bei etwa 12 bis 15 Euro pro Stunde.

Meine Frage zielt deshalb auf die landesrechtliche Verantwortung: Sollten Gebühren für LIFG-Anfragen landesweit begrenzt oder einfache Anfragen grundsätzlich gebührenfrei sein, damit der Informationszugang nicht vom Geldbeutel abhängt?

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