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Elke Ferner
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Frage von reshit k. •

Frage an Elke Ferner von reshit k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

warum muss meine frau eine prüfung für deutsche sprache a1 für einreise in deutschland bestehen? warum ist dieses gesetz gemacht? wo ist das ganz normal, wenn ist sie hier, lernt das sprache und macht das kurs. warum die leute von italien, rumenien, bulgarien, polen müssen das nicht machen, warum? danke.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kastrati,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Zuwanderung/Integration. Ich möchte vorausschicken, dass diese Regelung auf Drängen der CDU/CSU in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen wurde. Im Gegenzug konnten die bisherigen Regelungen zum eigenständigen Aufenthaltsrecht von Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, erhalten bleiben. Ausnahmslos alle Einbürgerungsbewerber müssen seit 28. August 2007 beim Antrag auf Einbürgerung ausreichende Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Dies soll sicherstellen, dass den Neubürgerinnen und Neubürgern in der Bundesrepublik Deutschland eine Verständigung in der Landessprache möglich ist, dass Behördengänge (z.B. Einwohnermeldeamt) aber auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht an sprachlichen Hürden scheitern.

Die Kompetenzstufe B1 beinhaltet folgende Lernziele:

Hören
Ich kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule Freizeit usw. geht. Ich kann in manchen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse oder Themen aus meinem Berufs- oder Interessengebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen
Ich kann Texte verstehen, in denen vor allem häufig verwendete Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Ich kann in privaten Briefen Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen.

An Gesprächen teilnehmen
Ich kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Ich kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die mir vertraut sind oder die mich interessieren (z.B. Familie, meine Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse).

Zusammenhängend sprechen
Ich kann in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse, Träume, Hoffnungen oder Ziele zu beschreiben. Ich kann meine Meinungen und Pläne kurz erklären und begründen. Ich kann die Handlung eines Films wiedergeben und meine Reaktion beschreiben.

Schreiben
Ich kann einen einfachen zusammenhängenden Text über mir vertraute Themen schreiben. Ich kann persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen erzählen und Eindrücke beschreiben.

Mit dem im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer einheitlich gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse des Bundes sind ein Grundangebot des Staates zur Integration für rechtmäßig im Bundesgebiet lebende Ausländer. Ziel ist es, Zugewanderte mit den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut zu machen und Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Eine wesentliche Änderung in der Sprachförderpolitik des Bundes war die Einführung der gesetzlichen Verpflichtungsmöglichkeit. Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse". Der Orientierungskurs soll beim Zuwanderer das Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken. Insbesondere die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus Deutschlands, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit sollen vermittelt werden.

Für EU-BürgerInnen, wie z.B. bulgarische, rumänische, polnisch oder italienische StaatsbürgerInnen gelten die Freizügigkeitsregeln der EU und damit entfallen auch Sprachkurse.

Aufgrund der wenigen Informationen, die ich in der kurzen Nachricht von Ihnen erhalten habe, kann ich zu Ihrem konkreten Fall keine genaueren Angaben machen. Wenn Sie mir eine Kopie der Unterlagen zur Einreise Ihrer Frau in die Bundesrepublik Deutschland an mein Wahlkreisbüro senden, kann ich mich gerne nochmals genauer erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner