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Elke Ferner
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Frage von Ralf R. •

Frage an Elke Ferner von Ralf R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Ferner,

ich bin gerade 16 Jahre geworden und habe eine Frage zu meinem neuen Personalausweis.
Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis ?
Warum Personalausweis ? Wessen Personal ?
Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild ? Warum hat der große "grüne" Bundesadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holografische Adler über meinem Bild je nur 6 ? Ich dachte immer es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler (?)
Warum steht unter Staatsangehörigkeit das adjektiv "deutsch" ?
Warum nicht Bundesrepublik Deutschland ? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen Staatsangehörigkeit: Österreich und nicht österreichersich.

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

Viele Grüße
Ralf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roth,

Frage 1
Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis? Warum Personalausweis? Wessen Personal?

Dieser Begriff bezeichnet nicht, wie manchmal kritisiert, einen Ausweis für „Personal“. Er vermittelt vielmehr, dass mit diesem Dokument die PERSONALIEN des jeweiligen Besitzers, also seine Identität festgestellt werden kann. Insofern ist das Wort „Personalausweis“ zu einem festen Begriff in Deutschland und in den entsprechenden Regelungen geworden. Auch das im Jahr 2010 in Kraft tretende Personalausweisgesetz sieht keine Veränderung der Bezeichnung vor.

Frage 2
Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild?

Bei dem roten Punkt handelt es sich um ein Sicherheitsmerkmal des Personalausweises. Dahinter verbirgt sich eine maschinell prüfbare Struktur, die bei der Sichtkontrolle auch eine maschinelle Echtheitsprüfung des Dokuments ermöglicht. Diese Struktur beinhaltet keine personen- oder dokumentenbezogenen Daten. Nähere Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen gibt es auf der Website der Bundesdruckerei unter
http://bundesdruckerei.de/de/kunden/kunden_government/governm_persPass/persP ass_sichmPersausw.htlm

Frage 3
Warum hat der große „grüne“ Bundeadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holografische Adler über meinem Bild je nur 6? Ich dachte immer es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler (?)

Die heraldische Gestaltung des Bundeswappen und des Bundesadlers ist in der Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (BGB1. S. 26) festgelegt. Danach gibt es zwei Grundtypen des Bundesadlers:
- den Adler im Wappen mit geschlossenem Gefieder und
- den Adler ohne Umrahmung, der sich vom Adler im Bundeswappen durch das nach außen gerichtete Gefieder unterscheidet.

Ausdrücklich hat die oben erwähnte Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 die künstlerische Ausgestaltung des Adlers für jeden besonderen Zweck vorbehalten. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Einzelfall die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird. Dieser Grundsatz galt bereits in der Weimarer Republik. So ist zwischen den Fällen, in denen der Bundesadler in Form von Stempel und Siegeln behördlichen Äußerungen oder Erklärungen urkundlichen Wert gibt, und den Fällen, in denen er mehr eine dekorative Aufgabe erfüllt, zu unterscheiden. Deshalb finden Sie den Adler dort, wo er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, auch unterschiedlich gestaltet. Der Bundesadler im Hologramm ist aus der Weimarer Zeit. Er wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech, München, entworfen. Sie finden ihn auch im kleinen Bundessiegel. Dagegen zeigt der Personalausweis als Hauptmotiv den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder). Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech.

Frage 4
Warum steht unter Staatsangehörigkeit das Adjektiv „deutsch“? Warum nicht Bundesrepublik Deutschland? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen Staatsangehörigkeit: Österreich und nicht österreichisch?

Generell wird die Staatsangehörigkeit in Reisepässen und Personalausweisen zutreffend mit dem einschlägigen und grammatikalisch richtigen Adjektiv „deutsch“ beschrieben. Der Name des Staates wird im amtlichen Sprachgebrauch mit Bundesrepublik Deutschland (Vollform), Deutschland (Kurzform) bezeichnet (siehe auch Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland, Grundgesetz Art. 20).