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Frage von Jan D. •

Frage an Elke Ferner von Jan D. bezüglich Frauen

Neues Prostitutionsgesetz

Guten Tag Frau Ferner,

Sie haben kürzlich in ZDFzoom Beitrag "Deutschland und der gekaufte Sex" Stellung zu dem Thema bezogen, deshalb würde ich gern mit ihnen einige Punkte aus dem Gesetz durchgehen.

Zwangsregistrierung: Sie gehen davon aus, dass bei diesem kurzen Behördenkontakt eine Situation geschaffen werden kann, um eine kriminelle Verstrickung aufzudecken. Wenn Sie in eben diesem Beitrag die Hilflosigkeit der nun wirklich engagierten Polizisten verfolgen sollte doch klar sein, wie lächerlich diese Begründung erscheinen muß. Gegen einen einschüchternden Zuhälter vor Ort oder noch mehr gegen den Druck auf die Familie in der Heimat kommt man auf der Ebene nicht bei, dass weiß ich von Insidern. > Deshalb die Frage: warum wird a) nicht die Kontaktmöglichkeit und ggf. auch -pflicht auf die Ebene der Sozialarbeit oder eines Berufsverbandes gelegt und b) nicht zumindest Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder längerem Aufenthalt hier von dieser Regelung ausgenommen ? Die Sozialisierung hier sollte die Frauen ausreichend informiert über ihre Rechte hinterlassen um sie vom Registrierungszwang und der dadurch drohenden Stigmatisierung auszunehmen. Außer dieser Absatz dient doch mehr der steuerlichen Erfassung ... dann hat dies jedoch in diesem Gesetz nichts verloren !

Erlaubnispflicht: auch hier muß schlicht gefragt werden, auf welchem Planet diese Koalition denn nun lebt. Anzunehmen, das die kriminellen Akteure nicht einen Strohmann (oder -frau) finden oder schlicht nach bewährtem Muster ein Firmengeflecht konstruieren ist schlicht erschreckend naiv. Ebenso wie anzunehmen, dass die Investoren, die die überschaubarer werdende und somit lukrativere Prostitutionslandschaft unter sich aufteilen die Anforderungen der Politik grade ausreichend erfüllen werden aber absolut kein Interesse am Befinden der Frauen haben. > warum schaffen Sie nicht auch hier ein Recht auf Zugang durch Sozialarbeit, die die Frauen wirklich erreichen können und nötigenfalls Unterstützung anfordern ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Derek,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Prostitution, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein umfassendes Paket zur Regulierung der legalen Prostitution verständigt. Dazu gehört auch eine persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierte. Die geplante Anmeldung soll dem Schutz der Prostituierten dienen. Selbstverständlich muss das Verfahren so gestaltet werden, dass dabei möglicher Missbrauch ausgeschlossen und die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.

Die Anmeldung erfolgt bei einer von den Ländern zu bestimmenden geeigneten Stelle durch persönliche Vorstellung. Hier ist uns eine besonders sensible datenschutzrechtliche Ausgestaltung ein wichtiges Anliegen. Zugleich müssen wir das Verfahren so gestalten, dass die Prostituierten vor Stigmatisierung geschützt werden. Es wird auch geprüft, ob eine amtlich beauftragte Fachberatungsstelle dafür in Frage kommt.

Ganz generell gilt: Sollten sich bei der Anmeldung Anhaltspunkte für mögliche Zwangslagen ergeben, müssen entsprechende Maßnahmen für den Schutz der betroffenen Person eingeleitet werden.

Ihr Vorschlag, deutsche Frauen von der Anmeldepflicht auszunehmen, wäre mit dem Europarecht nicht vereinbar, wonach alle EU-BürgerInnen gleich zu behandeln sind. Denn viele der in Deutschland in der Prostitution tätigen Frauen und Männer kommen aus EU-Staaten wie z.B. Rumänien oder Bulgarien.

Für das Betreiben einer Prostitutionsstätte ist zukünftig eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig. Sie umfasst u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung für die BetreiberInnen, zahlreiche Mindestanforderungen und kann mit konkreten Auflagen versehen werden. Die Erlaubnispflicht und die daran anknüpfenden Voraussetzungen und Rechtsfolgen sollen nach dem Muster anderer gewerblicher Erlaubnispflichten ausgestaltet werden. Die Einführung einer Erlaubnispflicht ist ein wichtiger Schritt zur verstärkten Kontrolle von Prostitutionsstätten und zur Verbesserung der Bedingungen für die Beschäftigten. Verstöße gegen die Auflagen können mit dem Entzug der Erlaubnis geahndet werden.

Zu Ihrem Vorwurf der Naivität: Es wird leider – wie in anderen Bereichen auch – immer Menschen mit kriminellen Interessen geben, die bestehende Gesetze nicht befolgen oder Regelungen zu umgehen versuchen. Gesetzliche Regelungen deshalb erst gar nicht zu erlassen, kann aber nicht die Folge sein. Gesetzliche Regelungen stehen und fallen immer mit der Kontrolle.

Wie für Sie ist auch für uns SozialdemokratInnen der Zugang zu sozialer und gesundheitlicher Beratung für die Prostituierten ein wesentlicher Baustein des neuen Prostituiertenschutzgesetzes.

Neben der Regulierung der legalen Prostitution müssen als weitere notwendige Schritte gesetzliche Regelungen zur wirksameren Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution und ein verbessertes Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution in Deutschland folgen.

Sehr geehrter Herr Derek, ich hoffe, ich konnte Ihre Bedenken hinsichtlich der Neuregelung der Prostitution ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner