
(...) ich halte es weiterhin für sinnvoll, dass den - ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichteten – Mitarbeitern der Jugendämter die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie nach Ermessen des Gerichts für eine fundierte Mitwirkung im Gerichtsverfahren oder zur weiteren Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung brauchen. Danach muss sich im Einzelfall die Weitergabe von Sachverständigengutachten richten. (...)