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CDU
• 14.01.2009

(...) Zunächst möchte ich Sie bitten, die verschiedenen Aspekte und Regelungszusammenhänge der Gesundheitsreform differenziert zu betrachten und nicht - wie vielfach in den Medien zu beobachten - Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten zu vermischen und zu verwechseln. (...) aber auch, dass die Diskussion sachlich bleibt und nicht in bewusster oder unbewusster Verwirrung Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten; Ursachen und Folgen miteinander vermengt werden. Dies erwarte ich auch von den Ärzten, die ihre Patienten über die Neuregelungen und Zusammenhänge informieren möchten. (...)

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CDU
• 13.01.2009

(...) Warum gilt dies nun bei der aktuellen Freibetrags- und Kindergelderhöhung nicht? Die neue Regelung des Mindestunterhalts sieht vor, dass für kleine Kinder unter 6 Jahren vom Freibetrag nur 87% zu zahlen sind, für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 12. (...)

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CDU
• 05.01.2009

(...) befragen, oder hätten Sie z.B. meine nicht-juristischen Vorgänger im Amte auch mit einem solchen Anliegen aufgesucht?); ich beschränke mich deshalb auf diesen Hinweis auf die Rechtslage: Nach § 16 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer per Mehrheitsbeschluss vereinbaren, dass die Nebenkosten nach Verbrauch oder nach Verursachung oder nach einem anderen Maßstab abgerechnet werden, soweit dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht; nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG kann ein Wohnungseigentümer die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. (...)

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CDU
• 26.11.2008

(...) Außerdem entscheiden über den Import von Waren, also auch von Fahrzeugen, nicht die exportierenden Länder, sondern die Zielländer selber. Diese können, wie zum Beispiel Kenia Importzölle auferlegen und/ oder strengere Einfuhrbeschränkungen erlassen, um den Import von alten Fahrzeugen zu reduzieren bzw. ganz zu verhindern. (...)

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CDU
• 03.11.2008

(...) Anders, als das Zitat der Bundesjustizministerin vermuten lässt, waren alle minderjährigen und sonst privilegierten Kinder einer unterhaltspflichtigen Person im Übrigen auch vor der Reform schon im ersten Rang, unabhängig von der Beziehung, aus der sie stammten und von deren rechtlichen Status. Geändert hat sich an dieser Stelle lediglich, dass der/die geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner/in mit einem eigenen Unterhaltsanspruch (in der Mehrzahl der Fälle die Mutter, bei der die Kinder aus der ersten Ehe leben) nicht mehr neben den Kindern im ersten Rang steht, sondern erst dann zum Zuge kommt, wenn der Bedarf aller Kinder gedeckt ist. (...)

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