Werden Sie der Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen?
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
Sie vertreten meinen Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I. CDU, CSU und SPD haben am 2. Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz grundlegend einzuschränken. Geplant sind unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“, zusätzliche Ausnahmen, stärkere Schwärzungen und Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip.
Für uns Bürger bedeutet das: Staatliche Verträge, interne Warnungen, Lobbykontakte, E-Mails und Entscheidungswege könnten künftig deutlich schwerer oder nur zu hohen Kosten zugänglich sein. Journalisten und Organisationen würden bei der Aufklärung politisch sensibler Vorgänge zusätzlich behindert.
Der Staat bekäme damit mehr Einfluss darauf, wer ihn kontrollieren darf und zu welchem Preis.
Wie rechtfertigen Sie diese Einschränkung demokratischer Kontrolle? Werden Sie einer solchen Änderung im Bundestag zustimmen?
Sehr geehrte Frau B.,
mir liegen außer dem Koalitionsbeschluss noch keine näheren Informationen zu einer möglichen IFG-Reform vor, geschweige denn ein konkreter Gesetzentwurf.
Der Zugang von Bürgern und Bürgerinnen zu staatlichen Informationen hat einen hohen Stellenwert, denn Transparenz schafft Vertrauen und Legitimation für staatliches Handeln. Gerade eine demokratisch legitimierte Regierung muss ihr Handeln und die ihr vorliegenden Informationen offenlegen können und sich einer Bewertung zu stellen. Bei berechtigtem Interesse muss deshalb ein Auskunftsanspruch bestehen, der auch nicht an überhöhten Gebühren scheitern darf. Insbesondere ist ein solches berechtigtes Interesse aus meiner Sicht bei investigativen Presseanfragen gegeben. Eine Änderung des IFG muss deshalb so ausgestaltet sein, dass die freie journalistische Recherche weiterhin möglich und bezahlbar bleibt.
Es gibt allerdings auch Aspekte, die eine Einschränkung von Transparenz erfordern. Hier geht es zum einen um die Sicherheit des Staates, den Schutz kritischer Infrastrukturen vor hybriden Bedrohungen und auch um den Schutz von Beschäftigten vor Anfeindungen, die Ausnahmen erforderlich machen und rechtfertigen. Vorsorge gegen Missbrauch von sensiblen Daten und auch vor Überlastung der Behörden halte ich für legitime Anliegen. Ich halte es auch für problematisch, dass der Auskunftsanspruch potenziell Jedermann sogar aus dem Ausland zusteht. Insoweit halte ich eine Überarbeitung des IFG für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

