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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Bernd R. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

unter Bezugnahme auf Ihre Antwort vom 7. Oktober
http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-778-78578--f425908.html#q425908 bitte ich, mir eine Nachfrage zu gestatten:

Das Elterntestament ist nach meiner Auffassung eine bindende Willenserklärung von geschäftsfähigen Bürgern, die sorgeberechtigte Eltern sind.

Wieso soll dann -zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Eltern vielleicht tot sind - die doch bindende Willenserklärung amtlich/gerichtlich (nach Ihren Worten) "mit Blick auf das Kindeswohl im Einzelfall" ggf. nicht berücksichtigt werden, wenn es darum geht, wer künftig die Sorge ausübt?

Handelt es sich nicht zunächst einmal um eine reine Verwaltungssache?

Oder sieht das deutsche Recht vor, daß nach dem Tod der Eltern automatisch ein Sorgerechtsstreit vom Zaun gebrochen wird?

Wer finanziert diesen?

Und wer trägt seine je individuellen Vorstellungen (vom Kindeswohl im konkreten Einzelfall) aufgrund welchen (Grund-) Rechts vor?

Ich bitte freundlichst um eine möglichst präzise Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder
2. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V. i.Gr.

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Sehr geehrter Herr Rieder,

das von Ihnen so genannte „Elterntestament“ mögen die zuständigen Stellen im Rahmen der Gesetze nach eigener Prüfung berücksichtigen. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sowie Anlass zu weiteren Stellungnahmen meinerseits als Mitglied des Bundestages sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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