(...) "[E]ine Legalisierung von Schwarzbauten kann es im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht geben, sondern grundsätzlich nur – sofern das Gebäude materiell genehmigungsfähig ist - mittels einer Baugenehmigung. Erlangt die Baubehörde Kenntnis von einem Schwarzbau, handelt sich zunächst allein schon aufgrund der fehlenden Durchführung eines Bauaufsichtsverfahrens um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. (...)
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!