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Edelgard Bulmahn
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Frage von Klaus K. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Klaus K. bezüglich Staat und Verwaltung

Was halten Sie davon, die Anzahl der Bundesländer zu verringern, damit einerseits effizienter verwaltet werden kann und andererseits Geld gespart wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kürten,

vielen Dank für Anfrage auf diesem Portal.

Grundsätzlich ist es nach Artikel 29 des Grundgesetzes möglich Bundesländer bzw. Teilgebiete derselben zusammenzulegen, auch innerhalb der Länder können Gemeinden oder Kreise fusioniert werden. Auf Ebene der Länder kann der Bund dazu Vorschläge unterbreiten, die betroffenen Bundesländer müssen dann dazu gehört werden und – sofern das Einverständnis der Länder vorliegt – in diesen eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Ebenso verhält es sich auf Ebene der Kreise und Gemeinden: Das Bundesland kann einen Vorschlag machen, die Betroffenen beziehen dazu Stellung und das Volk aus diesen Gemeinden bzw. Kreisen stimmt per Volksentscheid darüber ab. Also sind letztlich die Länder respektive das Land als Initiatoren gefragt, weniger der Bund.

Ein oft zitiertes Beispiel ist eine mögliche Länderfusion von Berlin und Brandenburg, die seit der Wiedervereinigung intensiv diskutiert wurde. Bei der grundgesetzlich festgelegten Volksabstimmung 1996 scheiterte die Fusion jedoch am Widerstand der Brandenburger. Unbeeindruckt von diesem Ergebnis haben die beiden Länder ihre Zusammenarbeit trotzdem verstärkt, so gibt es viele gemeinsame Institutionen vom Rundfunk bis zu den Gerichten. All das spart, trotz der geplatzten Fusion, Kosten.

Grundsätzlich gebe ich ihnen recht, eine Zusammenlegung könnte zu Synergien führen, und somit könnte Geld gespart werden. Allerdings sollte dies nicht gegen den Willen der Bevölkerung geschehen und das Grundgesetz setzt somit auch hier den richtigen Rahmen. Nur wenn beide Länder sich dazu entscheiden, und die Bürger damit einverstanden sind, ist es möglich eine Fusion durchzuführen. Diesen Fall hatten wir in Deutschland bisher noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn