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Frage von Hanne A. •

Frage an Eckhard Gnodtke von Hanne A. bezüglich Verteidigung

Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.

Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.

Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Adams,

gem. Koalitionsvertrag soll über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung"
entschieden werden.

Dazu war bereits eine erste Veranstaltung geplant, die dann wegen Corona abgesagt werden musste. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags werden jedoch eingehalten, weil die notwendigen Diskussionen in jedem Falle stattfinden - ob nun in Form von Veranstaltungen im Verteidigungsministerium oder auf welche Art und Weise auch immer.

Es gibt durchaus Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsverbots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen.

Eine solche Bewaffnung wäre nämlich wichtig, um unseren Soldaten den - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz im Einsatz gewährleisten zu können. Zuletzt hat ein britisches Verfassungsgericht im Jahr 2008 unter Verweis auf Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt, dass Soldaten letztlich in keinen Einsatz geschickt werden dürften, wenn sie nicht optimal ausgerüstet bzw. geschützt seien.

Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von einem anderen Ort aus.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Gnodtke