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Eberhard Gienger
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Frage von Gerhard F. •

Frage an Eberhard Gienger von Gerhard F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Gienger,

spät kommt die Frage - deren Inhalt sie sicher schon mehrfach behandeln mussten - , ob Sie sich vorstellen können, sich für die Belange der Oldtimerszene i. S. einer allgemeinen bundeseinheitlichen Regelung zur uneingeschränkten Weiterbenutzung dieser Fahrzeuge einzusetzen. Der Verlust eines Kulturgutes, nebenbei auch der Verlust von Kapital, beileibe nicht das nur von finanziell Hochmögenden ,sonern auch das von kleinen Leuten, die ihre ganz persönliche Liebe und häufig auch erhebliche Geldaufwendungen in diese un-wiederbringlichen Zeitzeugen einer Zeit der mittleren und begreifbaren Technologie eingebracht haben, brächte unabsehbare Schäden.
Die Luftreinhaltung , die mit all ihren Facetten sicher für unsere Gesellschaft eine vordringliche Massnahme ist und sein wird, wird aber durch die begrenzte Zahl der betroffenen Fahrzeuge nicht in entscheidendem Mass, wie Ihnen ja auch bekannt ist, beeinträchtigt.
Ich bitte Sie, sich bei der entsprechenden Abstimmung am 21.03.07 dieser Aussage zu erinnern und ggf. auch für unsere Sache Ihre Stimme zu geben. Es wird nicht für ein paar wenige sein, für die diese Abstimmung wichtig sein wird. Es hängen zudem viele Kleinbetriebe existentiell vom Fortbestand dieser Fahrzeuge und der Möglichkeit, sie zu bewegen, auch zur Freude anderer, ab. Fakten und Emotionen sprechen für eine bleibende Bewegungsfreiheit dieser sich nicht reproduzierbaren Kleinode.

Mit freundlichem Gruss

Gerhard Fritz
Arzt für Allgemeinmedizin und Umweltmedizin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fritz,

bisher haben mich bereits vereinzelt Bürger wegen eines Oldtimers angeschrieben, ich danke Ihnen daher für Ihre Anfrage vom 20.03.2007.

Ich teile die Überzeugung der Bundesregierung, dass die Länder und Kommunen so viele Möglichkeiten vor Ort haben, dass eine bundesweite Ausnahmeregelung nicht erforderlich ist.

Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Kraftfahrzeuge in Umweltzonen einfahren dürfen, wird von der zuständigen Behörde vor Ort getroffen. Die Stadt Stuttgart hat bereits erklärt, dass sie weiterhin an ihrem Ziel festhält, für Oldtimer großzügig Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot zu erteilen und zwar für Besitzer von Oldtimern die in der Stadt leben aber auch für Oldtimertreffen aller Art.

Zu Ihrer Information erhalten Sie auf dem Postweg eine Presseinformation der Landeshauptstadt Stuttgart und einen Antrag der Stuttgarter Fraktionen von CDU/FWV und FDP.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Gienger MdB