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Dorothee Martin
SPD
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Frage von Julia W. •

Setzen Sie sich dafür ein die Frist für die Abgabe der Coronaschlussabrechnungen noch einmal über den 31.3.24 hinaus zu verlängern und den Schlussabrechnungsprozess zu entbürokratisieren?

Ich beziehe mich damit auf die Stellungnahme der Steuerberaterkammer Hamburg vom 22.2.2024.
Wir haben nicht darum gebeten für die Beantragung der Hilfen eingebunden zu werden. Wir wurden durch Entscheidungen der Politik in diese Prozesse verpflichtend einbezogen.
Diese Prozesse wurden, anders als versprochen, nicht bürokratiearm ausgestaltet, sondern haben sich inzwischen zu einen Bürokratiemonster ausgeweitet. Die Bedingungen, die bei der Antragstellung weichen von denen der Schlussabrechnung ab und alle Arbeiten sind noch einmal komplett neu zu machen. Die Schlussabrechnungen werden dann noch einmal intensiv geprüft und manche Kollegen erreichen umfangreiche Rückfragen. Da hätte man uns dann auch unsere Einbindung von vornherein ersparen können und alle Betroffenen hätten ihre Anträge selber stellen können.
Auch vor Corona hatten wir schon einen Fachkräftemangel und waren mehr als ausgelastet. Viele Kollegen riskieren inzwischen ihre Gesundheit. Das ist so nicht mehr (er)tragbar.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen geschilderte Problematik treibt mich und auch die SPD-Bundestagsfraktion um. Wir haben uns in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden, die die von Ihnen angesprochenen Belange berücksichtigt.

Die Fachebene des Ministeriums hat uns eine wohlwollende Prüfung der Vorschläge, z.B. zu Fristen bei Rückfragen an die prüfenden Dritten, zugesagt. Es ist auch zugesagt worden, angesichts der großen Masse an Fällen, nichts unversucht lassen, um weitere Vereinfachungen in Erwägung zu ziehen. In Zusammenarbeit mit den Ländern möchte man die Prozesse weiter optimieren.

Am 14. März konnte nun eine Einigung erzielt werden. Die Fristverlängerung kommt! Bis zum 30. September 2024 können die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen eingereicht werden. Für die Voraussetzungen im Einzelfall finden Sie weitere Informationen auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Mit besten Grüßen 

Dorothee Martin

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