
(...) Gerne erläutere ich die von mir in der Presse zitierte Aussage. Ich spreche mich für eine gemeinsame Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern aus, wenn beide Eltern darin einwilligen oder das Familiengericht dies aufgrund eines Antrags mit Blick auf das Kindeswohl entscheidet. Ich spreche mich aber gegen die automatische gemeinsame Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern mit der Geburt des Kindes aus, die nur dann nicht eintritt, wenn die Mutter aktiv widerspricht. (...)