Antwort ausstehend von Doris Barnett SPD
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(...) auch ich habe den Bericht über die Entlassung der Erzieherin gesehen, insbesondere die Stellen, an denen der Pfarrer Stellung genommen hat und seine Einschätzung ("schädliches Ärgernis") weder revidiert noch zurückgenommen hat. Mich hat das sehr betroffen gemacht, weil sich trotz kleinen Veränderungen, die auf Urteilen des BVerfG beruhen, in Sachen Kündigungsschutz nichts ändert. (...)