(...) 9 und 11 Grundgesetz) stehen, das Recht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren. Hieraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis, das in jedem Einzelfall bei Verstoß gegen vereinbarte Loyalitätspflichten einer tiefen und umfangreichen Abwägung der gegenläufigen Interessen bedarf, bei der auch die vom Beschäftigten ausgeübte Tätigkeit sowie die beruflichen Entwicklungschancen einbezogen werden müssen. In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September letzten Jahres die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kirchen gestärkt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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