Antwort 18.09.2021 von Dmitri Geidel SPD
Ich habe beide juristische Staatexamen und arbeite als Rechtsanwalt, sowie einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre

Dmitri Geidel
Ich habe beide juristische Staatexamen und arbeite als Rechtsanwalt, sowie einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre
Vergesellschaftung ist ein Möglichkeit des Staates zur sozialen Umgestaltung der Gesellschaft und im Grundgesetz so auch vorgesehen. Das Problem ist hierbei die Entschädigungssumme die an den ursprünglichen Eigentümer zu zahlen ist.