Wir haben uns bewusst gegen Zwangsimpfungen entschieden, sondern für ein Bußgeldverfahren.
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Nach dem ersten Impf-Jahr kann man also davon ausgehen, dass 0,02 Prozent der Fälle zu schwerwiegenden Reaktionen führen können.
Im Zuge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine hat ein Großteil der Bevölkerung mit voller Solidarität für die ukrainischen Geflüchteten reagiert. So auch die DB, die ihre Zugfahrten nach Deutschland kostenlos für die Geflüchteten bereit gestellt hat.
Oberste Priorität hat die sichere und schnelle Unterbringung sowie Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine.

