Wie schützt die SPD die Integrität der CanG-Evaluierung?
Lieber Herr W.,
ich begrüße die Entscheidung, dass sich die SPD nicht auf eine Rücknahme des CanG eingelassen hat. Dennoch beschäftigt mich die Tatsache, dass die vereinbarte „ergebnisoffene Evaluierung“ möglicherweise von der Union aus ideologischen Gründen missbraucht werden könnte. Der neue Drogenbeauftragte, Prof. Dr. Hendrik Streeck, hat kürzlich angekündigt, mehr kritische Stimmen in die Evaluierung einbeziehen zu wollen. Wer die Debatte über die Jahre hinweg beobachtet hat, erkennt jedoch, dass die Kritiker deutlich mehr Gehör fanden als Befürworter und Aktivisten.
Zudem erweckt die Union immer wieder den Eindruck, als gehe es bei der Evaluierung ausschließlich um das Fortbestehen des CanG und nicht um mögliche Anpassungen im Detail. Es scheint fast, als wolle man die Ergebnisse der Evaluierung im Herbst unabhängig von ihrem Inhalt politisch zu seinen Gunsten auslegen.
Wie wird die SPD sicherstellen, dass dies nicht geschieht?
Mit freundlichen Grüßen
Louis S.

Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bzgl. der Integrität der Evaluierung des Cannabis-Gesetzes.
Wir haben während der Verhandlungen zur Legalisierung von Cannabis lange und teils heftig miteinander gestritten und auch gerade aus diesem Grund ist es der SPD stets ein Anliegen gewesen, dass eine zeitnahe Evaluation des Gesetzes erfolgen sollte, um mögliche Probleme rechtzeitig erkennen und entsprechend korrigieren zu können.
Dabei bezieht sich die von Ihnen genannte "ergebnisoffene" Evaluierung darauf, dass sie sich an wissenschaftlich erhobenen Daten, die möglichst wertneutral erfasst werden, orientiert und nicht an Vorurteilen oder Ideologien.
Auch mit möglichen kritischen Stimmen bei der Evaluierung des Gesetzes heißt es nicht, dass die gesamte Gesetzgebung über den Haufen geworfen wird, ohne dafür Mehrheiten im Bundestag zu haben. Im Gegenteil: Mit der Evaluierung nach 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geht es unter anderem ja um Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz und das mögliche Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen. Auch soll so frühzeitig erkannt und möglicherweise korrigiert werden, ob die Besitz- und die Weitergabemengen in Anbauvereinigungen dafür geeignet sind, um die Ziele des Gesetzes umzusetzen, nämlich vor allem die Zurückdrängung der cannabisbezogenen organisierten Kriminalität.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Wiese