(...) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die für die Bedarfsgegenständeüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden gebeten, regelmäßig Lebensmittelverpackungen zu untersuchen und relevante Informationen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu übermitteln. Zusätzlich werden durch das BVL in Abstimmung mit den Bundesländern Schwerpunktuntersuchungen koordiniert. (...)
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