Als SPD sind wir bereit dazu, demokratisch über Inhalte zu streiten und auch Kritik sowie abweichende Meinungen im Rahmen des Grundgesetzes zu akzeptieren.
eine angemessene Unterbringung aller Geflüchteter in Hamburg ist uns als SPD-Fraktion Hamburg ein wichtiges Anliegen und rechtliche Verpflichtung zugleich.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Der Schutz von Flüchtlingen ist umfassend völkerrechtlich geregelt – u.a. durch die Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.