(...) Das EEG eröffnet Ihnen aber schon jetzt die privilegierte Eigenerzeugung. Wenn sie also den Strom selbst produzieren und nicht in ein Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, dann entfällt für Sie die EEG-Umlage für diesen Strom. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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