(...) Zu dieser Empfehlung ist auch der sogenannte Runde Tisch sexueller Kindesmissbrauch gekommen, der seit 2010 das Ziel verfolgt, die gemeinsame Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden. In dem Abschlussbericht Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich teilt der Runde Tisch unsere Forderung, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu verlängern. (...)
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