(...) Zu 1. Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen dermaßen geregelt, dass zwischen kleineren und größeren Anlagen aufgrund der spezifischen Stromgestehungskosten differenziert wird. Je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist, desto billiger kann sie Strom produzieren, desto näher befindet man sich am Herstellungspreis von konventionellem Strom, desto niedriger ist dann auch die Vergütung über das EEG. (...)
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