Wann haben Sie das letzte Mal das Impressum und die Datenschutz-Informationen für die Webseiten des FDP-Bezirksverbands Niederrhein auf den aktuellen Sach- und Rechtsstand bringen lassen?
Sehr geehrter Herr Brockes,
Sie sind nach eigenen Auskünften auf Ihrem Abgeordneten-Profil des Landtags NRW [URL: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/abgeordnete-und--fraktionen/die-abgeordneten/abgeordnetensuche/abgeordnetendetail.html?k=01362 ] und im Impressum für die Internetseiten des FDP-Bezirksverbands Niederrhein [URL: https://www.fdp-niederrhein.de/about/ ] dessen Bezirksvorsitzender und verantworten als solcher neben ihrer Abgeordnetentätigkeit die auf den Internetseiten und über die Sozialen Medien-Angebote des FDP-Bezirksverbands Niederhein bereitgestellten und verbreiteten Inhalte.
Auf der Impressumsseite des Bezirksverbands fallen mir insbesondere die veraltete Rechtsgrundlage (TMG statt DDG) und die mit Ihrem Namen versehene Angabe des Verantwortlichen [nach § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag (MStV)] als unzutreffend auf. Als MdL mit Immunität und Indemnität sind Sie nicht uneingeschränkt strafrechtlich verfolgbar. Könnten Sie das bitte klarstellen?
MfG
G.K.

