
(...) Wenn Du nur für einen Träger als Tagesmutter arbeitest und wenn Du von diesem Träger auch die zu betreuenden Kinder zugewiesen bekommst, wenn Du von dem Träger vergütet wirst, in der Arbeitsorganisation des Trägers fest eingebunden bist und den Weisungen des Trägers unterliegst, bist Du scheinselbständig tätig. (...)