(...) Ich habe ausschließlich die nach dem Arbeitsvertrag zu erbringende Tätigkeit zu bewerten. Was Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ihrer Nicht-Arbeitszeit in Vereinen o ä tun, entzieht sich der Bewertung durch Arbeitgeber. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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