(...) Zwar ist dieses noch immer nicht abgeschlossen, doch hat das Parlament vor wenigen Tagen den Gesetzesentwurf beraten. Was den von ihnen angesprochenen Themenkomplex des Zeugnisverweigerungsrechts anbelangt, so entspricht die Regelung in der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes (Bundestagsdrucksache 16/9588) exakt jener der gültigen Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird also, anders als in Ihrer umfangreichen Anfrage prophezeit, keineswegs "komplett weggeräumt werden". (...)
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