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Dieter Grasedieck
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Frage von Bruno G. •

Frage an Dieter Grasedieck von Bruno G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grasedieck,

ich habe folgende Frage:

Ich habe am 28.03.2008 bei der Agentur für Arbeit versucht, einen Antrag auf Fahrtkostenbeilhilfe zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt war meine ursprüngliche Firma in Insolvenz. Der zuständige Mitarbeiter konnte mir nicht den entsprechenden Antrag geben. Mein neues Arbeitsverhältnis begann am 01.04.2008 Am 3.4.2008 erhielt ich einen entsprechenden Antrag. Dieser wurde von der Agentur abgelehnt mit der Begründung, ich hätte den Antrag zu spät gestellt. Ein Widerspruch wurde abgeschmettert. Eine Klage vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen ist anhängig. Ein Termin ist seit jetzt ca 11 Monate später wegen Überlastung des Gerichts noch nicht in Sicht.

Meine Frage: Gibt es ein Bundessozialgerichtsurteil, dass auch im Falle von "Zuspätstellung eines Antrags",die Leistung, hier Fahrtkostenbeihilfe garantiert?

Mit freundlichen Grüßen

Bruno Gewert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gewert,

zur Beantwortung Ihrer Frage ist eine professionelle Rechtsberatung notwendig.

Gerne gebe ich Ihnen telefonisch entsprechende Hinweise. Sie erreichen mich unter der Ihnen bekannten Telefonnummer 030-227 73663.

Mit freundlichem Gruß

Dieter Grasedieck, MdB