
(...) Außerdem können Pensionäre der Bundeswehr bis zu 120% ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge hinzuverdienen, Pensionäre der NVA dagegen nur 325 Euro. Diese Nachteile verschärfen sich zum Beispiel, wenn die Soldaten bereits mit 52 in den Ruhestand gehen müssen, aber erst Rentenansprüche ab 65 haben. (...)