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Frage von Mathias T. •

Frage an Diana Golze von Mathias T. bezüglich Familie

Vor Kurzem wurde ja im Bundestag das neue Jugendschutzgesetz verabschiedet.
Vorallem der Teil mit Gewaltdarstellung, und der sogenannte Umgang mit den "Killerspielen" ist doch sehr fragwürdig.
Ich als erwachsener Spieler werde dadurch massiv in meinem Freiheitsrechten beschnitten, da ich legal mir Spiele, die für mein Alter vorgesehn sind, nicht beschaffen darf, wenn sie denn "realistische" Gewaltdartsellungen beinhalten.

Daher hätte ich die Frage, ob die Opposition dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wird, oder ob derartiges geplant ist?

mit freundlich Grüßen
M Täge

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Täge!

Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag.

Eine Steuerung virtueller Welten und moderner Medien per Gesetz ist nur schwer möglich. Als online-basierte Medien könnte Kontrolle lediglich durch eine weitestgehende Einschränkung der Freiheit des Netzes erfolgen: das hieße durch strikte Überwachung aller Aktivitäten und damit auch der Nutzerinnen und Nutzer des Netzes. Von den Verfechtern solcher Positionen wird daher in Konsequenz auch die Ausweitung der Überwachung des Internet mittels verdachtunabhängiger Kontrollen durch die "Cyber-Police" (Beckstein) und das Eindringen von Polizei- und Nachrichtendiensten in Online-PCs gefordert.

Diese Strategie ist aus meiner Sicht genauso wenig erfolgversprechend wie manch andere Orwellsche Vorstellung führender Innenpolitiker, sie machen bestimmte Orte oder Spiele eher interessant, sie tabuisieren die Diskussion darüber, statt sie als Anlass zur Auseinandersetzung zu erkennen, sie verdrängen, statt zu integrieren. Von entscheidender Bedeutung für einen zukunftsorientierten Kinder- und Jugendmedienschutz ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche müssen lernen, mit virtuellen Welten umzugehen und Risiken abzuschätzen, die Bildung eines kritischen Verstandes und die Fähigkeit, Realität und Vision zu unterscheiden, sind unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Medienerziehung. Die natürlichen Orte dazu sind neben dem Elternhaus vor allem die Kindergärten, Horte, Schulen und Freizeiteinrichtungen. Die Vermittlung von Medienkompetenz gehört somit auch in die Ausbildungsinhalte von Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern. Aus diesem Grund haben wir dem Gesetz auch nicht zugestimmt. Da ich mich im Moment im Mutterschutz befinde, ist mir leider nicht bekannt, ob über die Frage einer Klage gegen dieses Gesetz in meiner Fraktion diskutiert wurde.

Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Frage an das Büro meiner Kollegin Lukrezia Jochimsen zu wenden. Sie kann Ihnen sicher konkrete Auskunft darüber geben.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze