(...) Die heimliche Durchsuchung des Computers ist ein besonders schwerer Eingriff in die Schutzsphäre des Bürgers. Dennoch darf es meiner Meinung nach keine rechtsfreien Räume geben, in denen Hinweise auf begangene oder geplante Verbrechen vor den Ermittlungsbehörden geschützt sind. (...)
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