
(...) Deshalb unterstütze ich grundsätzlich solche begründeten Klagen und Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht, die zu einer Klärung der Lage beitragen können. Auch wegen der zweifelhaften Nicht-Zulassung diverser Parteien durch den Bundeswahlausschuss könnte die Wahl im Übrigen im Nachhinein angefochten werden. Solche Vorgänge sind keine Sternstunden der Demokratie. (...)