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David Perteck
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Frage von Hannelore H. •

Frage an David Perteck von Hannelore H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Perteck,

ich bin Großmutter von 2 kleinen Jungs und Halterin von 2 Hunden. Meine Frage an Sie, wie kann ich es verbinden, mit meinen Hunden UND mit meinen Enkelkindern einen schönen Spaziergang in Bramfeld zu machen. Das heißt auch, dass meine Enkelkinder gerne dabei den Spielplatz besuchen. Als meine Kinder klein waren, konnte man dieses ohne Probleme miteinander verbinden. Der Hund blieb an der Bank und ich konnte auf die Kinder und den Hund aufpassen. Andere Kinder konnten, wenn sie wollten, Kontakt aufnehmen. Alles war mehr als problemlos. Aber jetzt geht überhaupt nichts mehr in dieser Richtung. Im Gegenteil. Eltern, wie Kinder werden verunsichert und in große Angst versetzt, gerade auch von den Politikern. Es wird auch in keiner Weise gegengesteuert. Wie z.B. Besuch von Therapiehunden in Schulen und Kindergärten, damit Kinder wieder ein normales Verhältnis zu Tieren bekommen.

MfG
H.Herrmann

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich nur wenig zu den rechtlichen Bestimmungen des Hamburger Hundegesetzes und unsere politischen Initiativen der GRÜNEN in der Bezirksversammlung und der Bürgerschaft ergänzen kann. Hierfür verweise ich zunächst auf die fachkompetenten Ausführungen meiner Fraktionskollegen von der GAL Wandsbek, die ihre Frage ebenfalls beantwortet haben. Gleichwohl möchte ich im Folgenden sehr gerne einige Gedanken anfügen, um zu sehen, ob ich Ihnen ein paar Anregungen geben kann.

In Bramfeld, wie auch in Farmsen-Berne, Steilshoop und den umliegenden Stadtteilen, sind glücklicherweise vielerlei reizvolle Möglichkeiten vorhanden, sowohl mit Ihren beiden Enkelkindern, als auch mit Ihren beiden Hunden gemeinsam spazieren zu gehen. In einigen Bereichen sind den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zufolge gleichwohl Hunde an der Leine zu führen oder dürfen dort gar nicht mitgeführt werden. Hierbei ist der Gesetzgeber betraut, die Interessen und Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie selbstverständlich auch die Ansprüche der Hundehalter und Ihrer geliebten vierbeinigen Freunde miteinander abzuwägen und möglichst gerecht in Einklang zu bringen. Einzelne Vorfälle, bei denen so genannte aggressive ?Kampfhunde? Kinder angefallen haben, machen den Menschen Angst und haben zur Verschärfung der Gesetzeslage in Hamburg geführt. Schuld daran ist das eklatante Fehlverhalten weniger einzelner Hundehalter und Züchter, die ihre Tiere misshandeln und damit die agressiven, gefährlichen Hunde produzieren. Die allermeisten Hundehalter sind dagegen vernünftige Tierfreunde, die ihre Hunde völlig artgerecht halten.

In manchen Fällen mag ein Verbot freilaufender Hunde sicher unangemessen erscheinen und Sie als Hundehalterin in der Tat unnötig einschränken, weil Ihre Hunde niemandem etwas tun. Es ist jedoch zu bedenken, dass beispielsweise in bestimmten Grün- und Erholungsanlagen und insbesondere auf öffentlichen Spielplätzen der Rücksicht auf die Rasenflächen, Garten- und Parkanlagen und vor allem auf die spielenden Kinder höhere Priorität einzuräumen ist. Mögen sich Ihre beiden Hunde auch kinderfreundlich und friedlich verhalten und ruhig an der Spielplatzbank aufhalten, so darf nicht vergessen werden, dass es eben tatsächlich Hunde gibt, die aggressiv oder gefährlich gegenüber anderen Lebewesen auftreten. Selbst wenn keine objektive Gefahr für die Kinder bestehen sollte, könnten einige Kinder sich vor Hunden oder deren lautem Gebell sicherlich ängstigen.

Die Exkremente der Hunde, welche bedauerlicherweise nicht von allen Hundehaltern auf den Plätzen in angemessener Weise entsorgt werden, stellen ein weiteres ästhetisches und auf Kinderspielplätzen darüber hinaus ein hygienisches und Gesundheit gefährdendes Ärgernis und Risiko für die Betroffenen dar, - wenn ich auch der festen Überzeugung bin, dass es sich dabei nur um wenige schwarze Schafe unter den Hundehaltern handeln kann.

Aus diesen Gründen halte ich ein Verbot freilaufender Hunde auf dem Spielplatz für ganz unerlässlich und notwendig. Leider kann bei allgemeinen Bestimmungen nicht immer jeder Einzelfall bedacht werden, sollte das geschilderte Szenario auf Ihre Hunde keinesfalls zutreffen. Hier sind ein Hundeführerschein sinnvoll und die Befreiung von bestimmten Anleinpflichten angemessen. Damit werden bestimmten Haltern und Hunden besondere Rechte eingeräumt, weil sie ihre Fähigkeit zu ordnungsgemäßem Verhalten beim Freilaufen, zum Beispiel auf bestimmten Parkwegen, nachgewiesen haben. Auch ein hundepsychologischer Wesenstest für bestimmte Hunderassen wurde eingeführt, der die Ungefährlichkeit der Hunde verbürgen soll. Der Wesenstest wie auch ein Maulkorbzwang sind seit längerem in der Diskussion und werden von einigen als ungerecht oder rassistisch gegenüber den betroffenen so genannten ?Kampfhunden? oder "gefährlichen Hunden" kritisiert, weil bestimmte Hunderassen damit pauschal stigmatisiert und diskriminiert werden. Im Zweifelsfall sollte meiner Ansicht nach die Sicherheit der Menschen und insbesondere Kinder im Vordergrund stehen. Das Hundeverbot auf Spielplätzen muss jedenfalls unabhängig von diesen Diskussionen im Interesse der Kinder in jedem Falle bestehen bleiben.

Ein Vorschlag an Sie wäre, mit Ihren Enkeln und Hunden auf den zahlreichen Wegen und in Gegenden spazieren zu gehen, wo dies nicht gesetzlich untersagt ist. Es gibt in Bramfeld und Umgebung darüber hinaus extra ausgewiesene Hundewiesen und Freilaufflächen, an denen Sie sich uneingeschränkt aufhalten und völlig frei umherlaufen können. Oder besuchen Sie doch einmal einen offiziellen Hundeübungsplatz, wenn ihre Enkel in dem geeigneten Alter sind. Ein Einblick in den Hundesport würde sicherlich allen Beteiligten sehr große Freude machen und die Fähigkeiten Ihrer Hunde ebenso wie die Erfahrungen Ihrer Enkelkinder im Umgang mit den Tieren zusätzlich fördern!

Des Weiteren ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, Ihre Enkel auf einem Kinderspielplatz spielen und Kontakt zu anderen Kindern anknüpfen zu lassen, während Sie sich mit Ihren Hunden außerhalb des ausgewiesenen Spielplatzgeländes aufhalten - nötigenfalls dennoch in Sichtweite Ihrer Enkel. Sie könnten die Hunde auch an geeigneter Stelle in der Nähe anbinden und warten lassen, wenn Sie sich auf dem Spielplatz etwa auf einer Parkbank ausruhen möchten, und sie nach dem Spielplatzaufenthalt wieder abholen. Somit sind je nach Gestaltung und Lage des Spielplatzes durchaus einige Möglichkeiten gegeben, wie Sie Ihre Freizeit in harmonischer und ordnungsgemäßer Weise sowohl mit Ihren Enkeln als auch mit Ihren Hunden verbringen können. Auf dem Spielplatz werden sich die Enkel ohnehin vorrangig für die Spielgeräte und andere Kinder interessieren, während sie zu anderer Zeit und andernorts ausreichend Gelegenheit zum wünschenswerten Umgang mit Ihren Hunden finden sol
lten.

Ihre Idee, dass Hunde zu Lehr- und Therapiezwecken in Kindergärten und Schulen eingesetzt werden sollten, möchte ich ganz ausdrücklich begrüßen! Es ist zu ergänzen, dass Delfine, Pferde, Lamas und andere Tiere ebenfalls äußerst erfolgreich in psychotherapeutischen Verfahren zum Einsatz kommen. Wobei der heilsame Kontakt insbesondere zu Hunden, aber auch zu anderen Haustieren wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen, sicher leichter praktikabel und auch finanziell erschwinglicher ist als eine Delfintherapie oder ähnliches. Gerade den Hamburger Stadtkindern sollte ein natürliches Verhältnis zu Tieren und überhaupt zur Natur in weitaus höherem Maße ermöglicht werden. Maßnahmen in diese Richtung, etwa ausgebildete Therapiehunde in Schulen zu fördern, werde ich in der Bürgerschaft ganz entschieden unterstützen.

Der CDU-Senat ist für zunehmendes Verkehrschaos und Umweltverschmutzung in Hamburg verantwortlich. Damit zerstört er immer mehr Möglichkeiten des Naturerlebens gerade auch für Kinder. Auch der domestizierte Hund, welcher bekanntlich vom Wolf stammt, findet in der Großstadt eigentlich kaum mehr seine notwendigen natürlichen Lebensbedingungen vor und wird von der Umweltzerstörung durch die CDU zusätzlich benachteiligt. Dringend notwendige Angebote und Gelder, um den Kindern Tierwelt und Natur wieder näher zu bringen, will die CDU nicht zur Verfügung stellen. Wir GRÜNEN setzen uns dagegen für den Erhalt der natürlichen Lebensbedingungen für heutige und kommende Generationen ein und fördern und unterstützen im Rahmen der allgemeinen Naturerhaltung ganz vorrangig Maßnahmen der Tier- und Umweltpädagogik. Als touristische Beispiele im Bezirk Wandsbek nenne ich das Umweltzentrum Karlshöhe in Bramfeld und das Museumsdorf Volksdorf mit historischer Tierhaltung. Hier
ebenso wie an anderer Stelle und in anderer Form müssen wir Kindern Umwelt und Tiere weiterhin auf unterhaltsame und artgerechte Weise in der Nachbarschaft direkt zugänglich machen.

Wir GRÜNEN kämpfen unaufhaltsam dafür, sowohl die Umweltzerstörung, als auch die Kürzungen im Bereich der Kinderbetreuung und im gesamten Bildungsbereich sowie die Fehler in Hinsicht auf Bestimmungen der Tierhaltung durch den oftmals Umwelt- und Kinderfeindlichen CDU-Senat endlich zu überwinden. Nach der Wahl am 24. 02. 2008 wollen wir besonders mit unseren ökologischen und pädagogischen Konzepten - im Verbund mit dem umfassenden Thema sozialer Gerechtigkeit - die Lebensbedingungen und Zukunftschancen gerade auch für alle Kinder entscheidend verbessern. Tierschutz und Tierrechte sind ebenfalls ein wesentliches Anliegen von GRÜNER Politik. Dafür werbe ich auch um Ihre Stimme bei der Wahl.

Ich wäre froh, wenn ich Ihnen mit meinen Überlegungen als Politiker und Bürger einige Anregungen geben und Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte, wenn vielleicht auch nicht alle Interessenkonflikte ausgeräumt werden konnten. Das Leben in einer modernen Großstadt unterscheidet sich eben vom urtümlicheren Zusammenleben von Mensch und Tier etwa in ländlichen Räumen. Die Politik muss einen gangbaren Kompromiss für alle finden und ihre Regelungen ständig weiterentwickeln, um den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und ihre Rahmensetzungen den wandelbaren Umständen immer wieder erneut anzupassen.

Für weitere Informationen zum Hamburger Hundegesetz möchte ich Sie außerdem auf folgenden Link zum Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz hinweisen. Diese gesetzliche Regelung, welche Sie mit Ihrer Frage in einem von vielen Aspekten streifen, wird von Politikern, Tierschützern, weiteren Experten und betroffenen Hundehaltern seit einigen Jahren äußerst kontrovers diskutiert:

www.hundegesetz.hamburg.de

Weitere Informationen über unsere politische Arbeit und unsere Wahlprogramme für Bürgerschaft und Bezirksversammlung erhalten Sie unter:

www.hamburg.gruene.de

sowie unter:

www.gal-wandsbek.de

Ich wünsche Ihnen in jedem Fall weiter sehr viel Freude und ganz wunderschöne Spaziergänge mit Ihren Enkelkindern und Hunden bei hoffentlich demnächst noch frühlingshafterem und sonnigem Wetter. Für weitere Fragen sowie ein persönliches Telefongespräch oder einen Termin für einen Hausbesuch stehe ich Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

David Perteck