(...) Der Schienenpersonenfernverkehr, hierzu gehören auch die InterCity (IC) -Verbindungen, wird von der Deutschen Bahn AG (DB AG) ausschließlich in eigener unternehmerischer Verantwortung geplant und eigenwirtschaftlich betrieben. Die Länder haben deshalb - z.B. bei der Festlegung der Haltepunkte - leider keinerlei Mitwirkungs- oder Eingriffsrechte. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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